Verfasst von Christoph Fischer am .

Falsche Mieterselbstauskunft rechtfertigt fristlose Kündigung

Wenn ein Mietinteressent bei der Bewerbung um eine Wohnung wahrheitswidrige Angaben zur Bonität in der Mieterselbstauskunft abgibt und somit ein Mietvertrag zustande kommt, so liegt hier bei Kenntnisnahme des Vermieters ein Grund zu fristlosen Kündigung vor. Hier wurde in der Vergangenheit und auch aktuell beim Amtsgericht München zu Gunsten des Vermieters entschieden, da davon auszugehen war, dass bei korrekten Angaben kein Vertrag zustande gekommen wäre. Täuschungsversuche um die Chancen für einen Zuschlag bei der Wohnungsbewerbung zu erhöhen können also fatale Folgen haben.

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