Neues Meldegesetz - Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 BMG ab 01. Nov. 2015 verpflichtend

Ab dem 01. November 2015 muss bundesweit bei einem Wohnortwechsel eine Bescheinigung vom Vermieter bei der zuständigen Meldebehörde vorgelegt werden. Der Vermieter ist dabei verpflichtet, dem Mieter bei Einzug und ggf. auch bei Auszug (z.B. Wegzug ins Ausland, Aufgabe Nebenwohnung) eine schriftliche Bestätigung hierüber auszustellen.

»Download Wohnungsgeberbescheinigung

Telefon: +49 (0)3 61-21 23 71 51
 
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